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Wertermittlung

Unsere Broschüre Der faire Praxiswert.
Verständlich erklärt für Zahnärzte

Jetzt kostenlos bestellen unter kontakt@sander-concept.de oder 030 280 455 00

Weitere Publikationen:

  • Studie: Ermittlung des immateriellen Praxiswerts mithilfe des modifizierten Ertragswertverfahrens Link zum Artikel
  • Informationen zum Modell des Übernahmevorteils PDF öffnen
  • Zum modifizierten Ertragswertverfahren: Verflüchtigung oder Reproduktion? PDF öffnen

Kauf oder Verkauf einer Praxis

Wertermittlung von Zahnarzt-, Arzt- und Tierarztpraxen

Die wichtigsten Anlässe für eine Wertermittlung sind der geplante Kauf beziehungsweise Verkauf einer Praxis oder die Trennung vom Praxispartner. Außerdem kann die Bestimmung des Wertes im privaten Trennungs- oder Erbfall erforderlich werden.

Grundsätzlich wird beim Praxiswert zwischen dem materiellen und immateriellen (auch Goodwill genannt) Wert unterschieden. Dem Sachverständigen stehen hier verschiedene Methoden zur Verfügung, um zu nachvollziehbaren Praxiswerten zu gelangen. Wichtig ist dabei die Erkenntnis, dass es den Wert an sich nicht gibt, sondern stets nur aus der Sicht der jeweils Betroffenen. Aus diesem Grund ist für uns das Thema „Moderation und Mediation“ auch so wichtig.

Prinzipiell strebt der Sachverständige bei der Praxiswertermittlung an, für sein Wertgutachten den so genannten Verkehrswert zu bestimmen. Das ist der durch den Preis bestimmte Wert, der im „gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre“. Hierzu sind ein grundlegendes Wissen in der Bewertungslehre sowie umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Praxisökonomie erforderlich. Das gleiche gilt für die Kaufpreisfindung.

Während früher Umsatz- und Gewinnmethoden sowie die Methode der Bundesärztekammer (Ärztekammermethode) angewandt wurden, kommt nach neuesten Erkenntnissen zur Bestimmung des immateriellen Praxiswertes das sogenannte modifizierte Ertragswertverfahren zum Einsatz. Vereinfacht ausgedrückt wird damit berechnet, welche Erträge zukünftig mit der Praxis erwirtschaftet werden können. Je nach Bewertungsanlass werden ein Bewertungsstichtag festgelegt und sämtliche Randbedingungen zur Festlegung des Bewertungszieles definiert. Dann wird der Sachverständige auf der Basis der letzten Jahresabschlüsse und des Anlagenverzeichnisses sowie weiterer Unterlagen in Verbindung mit einem Praxisbesuch seine Analysen und Berechnungen durchführen und ein entsprechendes Gutachten anfertigen. Einzelheiten hierzu siehe z.B. in „Grundlagen der Praxiswertermittlung“ von Prof. Dr. Thomas Sander, Verlag SpringerGabler, 2014.

Am Ende steht ein für alle Beteiligten nachvollziehbarer Praxiswert.

Regeln Sie Ihre Praxisauseinandersetzung außergerichtlich, einvernehmlich und kostengünstig.

Moderation und Mediation in Streitfällen

Unabhängig vom Bewertungsanlass gibt es in der Regel zwei Parteien, für die der Praxiswert wichtig ist: Käufer bzw. Verkäufer, der scheidende und der verbleibende Praxispartner, Ehepartner oder Erben von Praxisinhabern. Oftmals ist es dann so, dass jede Partei einen eigenen Gutachter bestellt. Diese Gutachter werden auch Parteigutachter genannt: Jeder wird im Rahmen der Bewertung den Wert so berechnen, dass es für seinen Mandanten günstig ist. Eine gewisse Bandbreite bei den Wertermittlungsverfahren und den Berechnungsparametern lässt dies zu. Einen objektiven Praxiswert gibt es nicht.

Wir versuchen in den Fällen, in denen es möglich ist, beide Parteien an einen Tisch zu setzen und zu erklären, was der Wert eigentlich ist und was er für die jeweilige Partei bedeutet. Dabei ist für uns die Vermittlung des Wissens um die Bewertungsmethodik von entscheidender Bedeutung, denn die Erfahrung zeigt uns, dass oft dann eine gütliche Einigung erzielt wird, wenn der Weg zur Wertermittlung verstanden wird. In diesem Zusammenhang ist auch eine Definition der Begriffe Marktwert und Verkehrswert sowie Ergebniszeitraum, Multiplikatoren, modifiziertes Ertragswertverfahren, Goodwill, Substanzwert sowie materieller und immaterieller Praxiswert und vieles mehr angezeigt.

Um eine Moderation bzw. Mediation dieser Art durchzuführen, ist eine umfangreiche Erfahrung nicht nur in der Bewertungsmethodik und im Praxismarkt erforderlich, sondern eben auch in der Vermittlung zwischen den Parteien. Wir empfehlen die Moderation bzw. Mediation aufgrund unserer Erkenntnisse mit voller Überzeugung. Nicht zuletzt deshalb, weil die Kosten hierfür lediglich einen Bruchteil von einem bzw. mehreren schriftlichen Wertgutachten betragen.

Objektiv im Rechtsstreit

Erstellung von Gerichtsgutachten

Wenn sich zwei Parteien, also zum Beispiel sich trennende Praxisinhaber oder der Ehepartner der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers, nicht außergerichtlich auf den Praxiswert bzw. die daraus resultierende Abfindung oder den Zugewinnausgleich einigen können, kann es sein, dass das dann involvierte Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Praxiswertermittlung hinzuzieht.

Der Sachverständige hat unter diesen Bedingungen die Aufgabe, eine neutrale Position einzunehmen und einen objektivierten Praxiswert zu ermitteln bzw. dem Gericht einen Vorschlag für einen sogenannten „Arbitriumwert“, also den Schiedswert aus neutraler Sicht, zu unterbreiten. Aber auch hier gelten die Grundsätze der Praxiswertermittlung.

Prof. Dr. Thomas Sander ist ein von der Handelskammer Bremen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Praxiswertermittlung.

Über SANDER & KOLLEGEN

Prof. Dr. Thomas Sander

Prof. Dr. Thomas Sander, gründete 1996 das Sachverständigenbüro in Bremerhaven

Das Sachverständigenbüro wurde 1996 in Bremerhaven vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Prof. Dr. Thomas Sander gegründet. Mitte der 2010er Jahre kam der Tenor “Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen” hinzu, sowie das Themengebiet Tierarztpraxen. 2014 gründete Christoph Sander (sander-concept.de) zusammen mit Prof. Sander eine Bürogemeinschaft.

Prof. Sander führt Forschungsvorhaben zum Thema “Bewertung von Praxen" durch und hat das Buch ”Grundlagen der Praxiswertermittlung” (SpringerGabler, 2014) verfasst. Zudem ist er Mitglied in der Vereinigung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen (VSA) praxisbewertung-wertgutachten.de

Christoph Sander

Christoph Sander, Praxisökonom und -coach, arbeitet seit 2014 in einer Bürogemeinschaft mit Prof. Sander

Die Sachverständigen sind spezialisiert auf die Bewertung von Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Tierarztpraxen.

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